Bereits am 28.04.2017 fand eine Demonstration unter dem Motto „Schluss mit Stickoxyd und Feinstaub“ mitten auf dem Clevischen Ring statt, in Folge dessen brach der Verkehr zusammen (siehe unsere Mitteilung: „Polizeilich genehmigtes Stau-Chaos durch links-grüne Ideologen“).
Am 11.05.2017 erreichte uns nun endlich eine Stellungnahme der Polizei NRW zu unserer Anfrage. Teile daraus wollen wir Ihnen nicht vorenthalten.
Die Polizei teilt mit:
• Versammlungen müssen nicht durch die Versammlungsbehörde genehmigt werden; es genügt die entsprechende Anmeldung einer Demonstration
• Die Bewertung, ob ein Einklang zwischen den angestrebten Zielen der Versammlung und dessen Erreichen durch die Art der Durchführung besteht, obliegt nicht der zuständigen Versammlungsbehörde
• Inwieweit sich im vorliegenden Fall durch die gewählte Versammlungsart, den damit verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen und möglicherweise daraus resultierend erhöhte Feinstaubwerte ergeben haben, kann durch die Polizei ebenfalls nicht festgestellt werden
• Die Versammlungsörtlichkeit wird vom Veranstalter der Demonstration bestimmt; eine Beschränkung durch die Polizei z.B. durch Verlegung der Veranstaltung auf verkehrsärmere Zeiten und/oder auf andere Örtlichkeiten sind nur im Rahmen der Gefahrenabwehr möglich. In diesem Zusammenhang spricht die Polizei von „Gestaltungsfreiheit“
• Die durch die Durchführung der Versammlung entstandenen Beeinträchtigungen für Dritte wurden im konkreten Fall durch ein Verkehrskonzept mit Verkehrslenkungsmaßnahmen durchgeführt
• Informationen wurden bereits im Vorfeld an Radio Köln übermittelt
Zunächst einmal bedanken wir uns bei der Polizei NRW für die umfangreiche Stellungnahme, obgleich die Antworten für uns und die betroffenen Bürger nicht zufriedenstellend sind.
Für uns als Demokraten stellt die Versammlungs- und Meinungsfreiheit ein hohes Gut dar. Dies würde die Deutsche Konservative niemals in Frage stellen.
Dennoch muss die Frage erlaubt sein, wie die Beeinträchtigungen der Allgemeinheit weiter minimiert werden können.
Wir stellen uns folgendes Konzept vor und würden es begrüßen, wenn dieses durch die entsprechenden Behörden umgesetzt werden könnte:
• Zwingende Aufrechterhaltung des ÖPNV sowie frühzeitiger Aushang über die bevorstehenden Störungen an Haltestellen
• Frühzeitige Beschilderung im Umfeld des Versammlungsorts sowie auf allen Zufahrtsstraßen, insbesondere auf Bundestraßen und Bundesautobahnen
• Verkehrslenkung auch in Hinblick auf Anwohner der betroffenen Gebiete; Zufahrten zu Wohngebieten sperren und nur für Anlieger frei geben; für alle anderen Verkehrsteilnehmer großräumige Umfahrung; diesbezügliche Sperrungen und Kontrollen müssen seitens der Behörden und der Veranstalter gewährlistet sein
Immerhin: Die Polizei verspricht, „dass die Polizei Köln auch für alle zukünftigen Versammlungen bestrebt sein wird, die Ausübung des Grundrechtes der Versammlungsfreiheit und die der kollidierenden Grundrechte Dritter bestmöglich in Einklang zu bringen.“