Seit dem 1. Januar 2014 können Bulgaren und Rumänen in Deutschland unbeschränkt Arbeit suchen und eine solche aufnehmen. In seinem aktuellen Bericht vom Februar 2017 stellt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit) auf Seite 5 fest:

Anstieg der SGB-II-Hilfeqouten bei Bulgaren und Rumänen setzt sich im Vorjahresvergleich fort. Im November 2016 bezogen rund 142.000 Bulgaren und Rumänen Leistungen nach dem SGB II. Damit betrug die SGB-II-Hilfequote 18,3 Prozent (+0,1 %-Punkte im Vergleich zum Vorjahresmonat). Sie liegt damit leicht unter dem Durchschnitt der ausländischen Bevölkerung (19,3%; +1,7%-Punkte) und ist deutlich höher als die der Personen aus EU-8-Staaten (10,4%).“

Hoher Anteil an Aufstockern bei Bulgaren und Rumänen. Auffallend hoch ist der Anteil an erwerbstätigen Leistungsbeziehern. So waren im Oktober 2016 42,6 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus Bulgarien und Rumänien erwerbstätig, im Vergleich zu 26,7 Prozent bei den Ausländern insgesamt.“

Was heißt das im Klartext? Jeder, der einer Arbeit – auch einer selbstständigen Tätigkeit – in Deutschland nachgeht, erhält ergänzende ALG 2 Leistungen (Hartz IV), wenn der Verdienst nicht ausreicht, um das Existenzminimum zu sichern. Nun mag das zwar eine vernünftige, soziale Absicherung sein (wenngleich nicht nachvollziehbar ist, wieso nicht der Mindestlohn gesetzlich so angepasst wird, dass eine Aufstockung für Arbeitnehmer überflüssig wird), sie kann aber auch missbräuchlich genutzt werden, wenn beispielsweise Rumänen und Bulgaren ausschließlich deshalb ein Gewerbe als Selbstständiger anmelden, um damit in den Genuss dieser Sozialabsicherung zu kommen, obwohl dafür keinerlei Gegenleistung erbracht wird. Selbst Die Bundeskanzlerin Angela Merkel äußerte sich zu diesem Thema im Jahr 2015 wie folgt:

Rumänische Arbeitskräfte seien in Deutschland sehr willkommen aber wenn es um den Bezug von Sozialleistungen geht, die nicht auf Arbeit beruhen, (…) bin auch ich der Meinung, dass es ja zumutbar ist, wieder in sein Heimatland zurückzugehen.“

Doch wie schon so oft in der Ära Merkel waren auch das offensichtlich nur leere Worthülsen, denn die Agentur für Arbeit stellte mit oben genannten Ausführungen klar, dass der Anteil der Bulgaren und Rumänen, die ergänzende Leistungen erhalten, auffallend hoch sei und jeden Monat weiter steigt. Natürlich wird von denen nicht ein einziger freiwillig in die Heimat zurückzugehen, wenn er hier für sich und seine Angehörigen – die ja automatisch auch Leistungen erhalten! – Monat für Monat Wohnung und Lebensunterhalt vom deutschen Staat gratis finanziert bekommt.

Nun kann man das zuvor Geschriebene ja als Polemik auslegen, daher will ich das an eindeutigen und sehr beeindruckenden Fakten mal verdeutlichen, wie hier das deutsche Sozialrecht offenbar schamlos ausgenutzt wird:

Im Berliner Stadtbezirk Neukölln gibt es ein Altbau – Häuserkomplex in der Harzer Str. / Ecke Treptower Str. mit 7 Hauseingängen. In der Harzer Str. Nr. 64, 65, 66 und 67 sowie in der Treptower Str. Nr. 66, 67 und 68 sind laut Online-Gewerbeauskunft der Stadt Berlin insgesamt 74 Rumänen / Bulgaren selbstständig gemeldet. Art der gemeldeten Beschäftigung immer gleichlautend mit Abrissarbeiten und Gebäudereinigung (bei so viel Abrissarbeiten müsste Berlin ja schon in Schutt und Asche liegen…) und diese „Selbstständigen“ beziehen auch zusätzlich ALG 2 (Hartz IV) für sich und ihre Familienangehörigen, da ihr Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit nicht ausreicht. Geht man vom Durchschnitt einer bulgarischen oder rumänischen Familie von mindestens 4 Personen aus, so erhält jeder der „Selbstständigen“ aus dem deutschen Sozialsystem pro Monat – inklusive Miete – ca. 2.000 Euro, was allein für diese 74 gemeldeten Selbstständigen einen Betrag von 148.000 Euro monatlich ausmacht – und das ist nur ein Gebäudekomplex in Berlin. Die Aufzählung ließe sich noch weiterführen, auch in der Prinzenstr. 38 in 12105 Berlin gibt es beispielsweise fünf Selbstständige mit dem gleichen Nachnamen (selbstverständlich auch hier die Tätigkeitsbeschreibung Abriss und Gebäudereinigung…), auch diese beziehen ergänzende Leistungen usw.

Unter www.berlin.de/gewerbeauskunft kann sich jeder selbst überzeugen und recherchieren und es gibt nicht nur die Stadt Berlin in Deutschland, das wirkliche Ausmaß kann sich jeder ausrechnen anhand der Zahlen der Bundesagentur für Arbeit!

Nun liegt es mir als Autor absolut fern eine Bevölkerungsgruppe in Deutschland schlecht darzustellen, schließlich war ich selbst im Dezember 2010 in Rumänien, um dort armen Familien zu helfen und Hilfe zur Selbsthilfe zu gewähren. Es kann aber nicht sein, dass das Sozialsystem in Deutschland nicht nur von wenigen, sondern tatsächlich von vielen schamlos ausgenutzt wird und die deutsche Politik hier tatenlos zuschaut. Nach dem Einkommenssteuergesetz § 15 Absatz 2 muss die Tätigkeit dauerhaft und langfristig auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein. Es gibt also rechtliche Möglichkeiten, wie mutmaßlichen Sozialbetrügern sehr schnell das Handwerk gelegt werden kann und das von ehrlichen Arbeitnehmern in Deutschland eingezahlte Geld in die Sozialsysteme nicht missbräuchlich verschwendet wird. Dazu braucht es natürlich vor allem erst einmal politischer Kräfte, die tatsächlich gewillt sind, die Aufgaben im Sinne der eigenen Bevölkerung anzupacken und zu lösen.

Genau dafür steht die Deutsche Konservative – für eine erfolgreiche und gerechte Politik für Deutschland und seine Bürger!

Udo Reinsch